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Provisionsvertrag

Stand: 25. September 2026 · Version 2026-09-v4 · Anhang zu den AGB von DRIFT Order

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§ 1 Vertragsparteien

(1) Dieser Provisionsvertrag wird abgeschlossen zwischen

Daniel Wist, Einzelunternehmer, handelnd unter „DRIFT Order"
Drosselweg 4, 49406 Barnstorf, Deutschland
USt-IdNr.: DE355465292 · E-Mail: info@driftorder.de

(im Folgenden „Anbieter" oder „DRIFT Order") und

der Person, die sich erfolgreich im Partner-Programm registriert hat (im Folgenden „Partner"), zum Zeitpunkt der Freigabe durch den Anbieter.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Partner empfiehlt die SaaS-Plattform DRIFT Order an Restaurants und andere Gastronomiebetriebe (im Folgenden „Kunden") und erhält dafür eine wiederkehrende Provision für jeden über seinen persönlichen Empfehlungslink gewonnenen, zahlenden Kunden.

(2) Der Partner erbringt seine Tätigkeit eigenverantwortlich, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Es entsteht kein Arbeitsverhältnis, kein Handelsvertreterverhältnis und keine sonstige Anstellung. Insbesondere ist der Partner nicht berechtigt, im Namen oder für Rechnung von DRIFT Order rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben oder DRIFT Order vertraglich zu binden.

(3) DRIFT Order schuldet dem Partner keinen bestimmten Erfolg, keine Mindestprovision und keine bestimmte Anzahl von Conversions.

§ 3 Empfehlungslink, Tracking, Zuordnung

(1) Der Partner erhält nach Freigabe einen persönlichen Empfehlungs-Code in Form von driftorder.de/r/<CODE>. Wer über diesen Link auf die DRIFT-Order-Plattform gelangt, erhält einen technisch notwendigen Cookie (drift_ref, Laufzeit 90 Tage, HttpOnly, SameSite=Lax) gespeichert, der den Empfehlungs-Code, die UTM-Parameter und den Zeitpunkt des ersten Klicks enthält.

(2) Attribution-Modell — First Click: Schließt der Kunde innerhalb der 90-Tage-Cookie-Laufzeit einen kostenpflichtigen Tarif ab, wird der Partner als Werbender zugeordnet. Bei mehreren Empfehlungs-Klicks gewinnt der erste; spätere Klicks überschreiben die Zuordnung nicht.

(3) Kundenkonten, die VOR dem ersten Klick auf den Partner-Link bereits bei DRIFT Order registriert waren, werden nicht zugeordnet — auch wenn der bestehende Kunde später über den Partner-Link interagiert.

(4) Selbst-Empfehlungen (Partner empfiehlt sich selbst oder eine ihm wirtschaftlich nahestehende Person) sind ausgeschlossen und führen zu keiner Provision.

§ 4 Provisionshöhe

(1) Es gilt die folgende Standard-Provisionstabelle je bezahlter Rechnungsposition. Bei Jahreszahlung bezieht sich der Satz auf den Jahresbetrag.

TarifMonatlichJährlich
Starter17 %17 %
Pro18 %18 %
Agent13 %12 %
Agent Plus12 %11 %
Agent Max10 %10 %
Weitere Pro-Filiale17 %17 %
Weitere Agent-Filiale10 %9 %
Social Studio10 %Nicht angeboten

Die Bemessungsgrundlage ist der tatsächlich bezahlte Nettobetrag nach Rabatten und Erstattungen, ohne Umsatzsteuer. Zusätzliche Social-Konten, Minuten- und Creditpakete, Einzelmehrverbrauch, Domains, Einrichtung, Hardware und Fremdlizenzen sind provisionsfrei. Negative Tarifgutschriften werden dem jeweiligen Tarif zugeordnet. Die Provision wird je Position auf volle Cent berechnet und anschließend summiert.

(2) Die Provision fällt wiederkehrend an, solange das Abonnement des Kunden bei DRIFT Order zahlend aktiv ist. Eine zeitliche oder mengenmäßige Begrenzung besteht nicht.

(3) DRIFT Order ist berechtigt, den Provisionssatz für künftige Buchungen zum Beginn jedes Quartals mit einer Vorlaufzeit von 6 Wochen anzupassen. Bestehende, bereits zugeordnete Kundenverträge bleiben für 12 Monate ab erstem Provisions-Buchungs-Datum vom alten Provisionssatz unberührt.

(4) Die Provisionsabrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich beim Anbieter eingegangenen Zahlung. Pro Stripe-Invoice wird die Provision genau einmal berechnet (Idempotenz über Stripe-Invoice-ID).

§ 5 Storno / Clawback

(1) Eine bereits aufgelaufene Provision (Status „accrued") wird auf „clawback" gesetzt und nicht ausgezahlt, wenn:

  • der zugrundeliegende Kunde die Stripe-Zahlung erfolglos zurückbucht (Chargeback)
  • die Stripe-Invoice nach mehreren fehlgeschlagenen Versuchen final als nicht zahlbar markiert wird
  • der Kunde das Abonnement vor erfolgter Provisions-Auszahlung kündigt UND die zugrundeliegende Zahlung von DRIFT Order anteilig erstattet wurde

(2) Bereits ausgezahlte Provisionen (Status „paid") bleiben dem Partner endgültig erhalten und werden NICHT zurückgefordert. Es gibt keinen rückwirkenden Eintreibungs-Anspruch von DRIFT Order.

(3) Bei wiederholten Stornofällen von Kunden, die auf gezielte Manipulation durch den Partner hindeuten (z.B. künstliche Anmeldung-und-sofort-Kündigen-Schemata), behält sich DRIFT Order eine außerordentliche Vertragskündigung nach § 11 vor.

§ 6 Auszahlung

(1) Die Auszahlung erfolgt monatlich jeweils zum 15. des Folgemonats per SEPA-Überweisung auf die vom Partner im Onboarding hinterlegte IBAN.

(2) Die Auszahlung erfolgt nur, wenn der akkumulierte Provisionsbetrag (Status „accrued", abzüglich „clawback") mindestens 25,00 € netto beträgt. Beträge unter dieser Schwelle werden auf den Folgemonat verschoben und akkumuliert.

(3) Mit jeder Auszahlung erstellt DRIFT Order dem Partner eine Gutschrift (im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG) mit allen relevanten Pflichtangaben. Bei Kleinunternehmern (§ 19 UStG) wird kein Umsatzsteuer-Ausweis vorgenommen; bei regelbesteuerten Partnern wird die jeweils gültige Umsatzsteuer ausgewiesen.

(4) Der Partner ist verpflichtet, der erteilten Gutschrift innerhalb von 14 Tagen zu widersprechen, sofern sie unrichtig ist. Andernfalls gilt die Gutschrift als anerkannt.

(5) Endet das Vertragsverhältnis, werden noch nicht ausgezahlte Provisionen (Status „accrued") in der nächsten regulären Auszahlungs-Periode ausgezahlt, sofern sie die Mindestschwelle erreichen. Beträge unter der Mindestschwelle verfallen 6 Monate nach Vertragsende, soweit sie bis dahin nicht durch neue Buchungen aufgefüllt wurden.

§ 7 Pflichten des Partners

(1) Der Partner verpflichtet sich, im Rahmen seiner Empfehlungs-Tätigkeit:

  • keine irreführenden Aussagen über DRIFT Order zu treffen, insbesondere keine unwahren Aussagen zu Funktionsumfang, Preisen oder Verfügbarkeit
  • kein Spam-Marketing zu betreiben (insbesondere kein unaufgefordertes E-Mail-/SMS-/WhatsApp-Marketing an Personen ohne erkennbare Zustimmung)
  • kein Black-Hat-SEO oder Bidding auf geschützte DRIFT-Order-Markenbegriffe (z.B. „DRIFT Order" als Google-Ads-Keyword) ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von DRIFT Order zu betreiben
  • die Datenschutzbestimmungen nach DSGVO einzuhalten, insbesondere Empfehlungsanreize nicht ohne Einwilligung an persönliche Kontakte zu versenden
  • Markenzeichen, Logos und Werbematerialien von DRIFT Order nur nach Vorgabe der DRIFT-Order-Brand-Guidelines zu verwenden

§ 8 Steuern, Gewerbe, Selbstverantwortung

(1) Der Partner ist allein dafür verantwortlich, die ihm aus diesem Vertrag zufließenden Provisionen ordnungsgemäß zu versteuern (insbesondere Einkommensteuer, ggf. Gewerbesteuer, ggf. Umsatzsteuer).

(2) Der Partner ist allein verantwortlich dafür, ob seine Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung erfordert. DRIFT Order erbringt diesbezüglich keine Beratung. Bei Unsicherheit empfiehlt sich Rücksprache mit einem Steuerberater oder dem zuständigen Gewerbeamt.

(3) Bei Auswahl „Kleinunternehmer (§ 19 UStG)" im Onboarding-Formular trägt der Partner die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der Kleinunternehmer-Voraussetzungen (Umsatzgrenzen). Wechselt der Partner in die Regelbesteuerung, ist DRIFT Order unverzüglich zu informieren — die nächste Gutschrift wird dann mit Umsatzsteuer-Ausweis erstellt.

(4) DRIFT Order übernimmt keine Haftung für steuerliche Beanstandungen, die aus Falschangaben oder Versäumnissen des Partners resultieren.

§ 9 Datenschutz

(1) DRIFT Order verarbeitet die im Partner-Onboarding angegebenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Kontakt, IBAN, Steuerstatus, ggf. USt-IdNr.) ausschließlich zur Abwicklung dieses Provisionsvertrags und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (insbesondere § 147 AO — Aufbewahrung 10 Jahre).

(2) Die IBAN wird verschlüsselt gespeichert und ausschließlich für die SEPA-Auszahlung an die Hostinger-Buchhaltung übertragen. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb dieses Zwecks erfolgt nicht.

(3) Geworbene Kunden werden dem Partner im Dashboard ausschließlich mit ihrem Anzeigenamen (Firma) und dem Status des Abonnements angezeigt. Kundenspezifische Daten wie Endkunden, Bestellungen oder Umsätze sind für den Partner nicht einsehbar.

(4) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von DRIFT Order.

§ 10 Haftung

(1) DRIFT Order haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit haftet DRIFT Order der Höhe nach begrenzt auf die in den letzten 12 Monaten an den Partner ausgezahlten Provisionen, höchstens jedoch 5.000 €.

(3) Bei der Verletzung nicht-wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit haftet DRIFT Order nicht.

(4) DRIFT Order haftet nicht für entgangene Provisionen, soweit Kunden außerhalb des 90-Tage-Cookie-Fensters konvertieren oder den Cookie aus technischen Gründen (Inkognito-Modus, Cookie-Sperrung, Geräte-Wechsel) nicht beim Erst-Klick erhalten haben.

§ 11 Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit ohne Frist in Textform (E-Mail) gekündigt werden.

(2) DRIFT Order ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berechtigt bei:

  • Verstoß gegen die Pflichten aus § 7 (insb. Spam, Markenmissbrauch)
  • Verdacht auf manipulative Selbst-Empfehlungen oder gezielte Storno-Schemata
  • Insolvenz oder Insolvenzantrag des Partners
  • nicht-aktualisierten oder offensichtlich falschen Stamm-/Steuerdaten trotz Aufforderung zur Aktualisierung

(3) Bei außerordentlicher Kündigung durch DRIFT Order aus Gründen nach Abs. 2 lit. a und b verfallen nicht-ausgezahlte Provisionen ersatzlos. Bereits ausgezahlte Provisionen bleiben erhalten.

(4) Bei ordentlicher Kündigung gilt § 6 Abs. 5 (Auszahlung verbleibender Provisionen).

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht: Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(2) Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Diepholz, sofern der Partner Kaufmann iSd HGB ist; sonst der gesetzliche Gerichtsstand.

(3) Schriftform: Änderungen dieses Vertrags bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB).

(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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