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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 5. Mai 2026 · Version 1.1 (Domain-Treuhänder-Klausel + POS-Optionalität) · DRIFT Order ist eine B2B-Plattform — Tenants müssen Unternehmer iSd § 14 BGB sein.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen

Daniel Wist, Einzelunternehmer, handelnd unter den Bezeichnungen „DRIFT Content Lab" und „DRIFT Order"
Drosselweg 4, 49406 Barnstorf, Deutschland
USt-IdNr.: DE355465292 · E-Mail: info@driftcontentlab.de · Telefon: +49 171 3342679

(im Folgenden „DRIFT Order" oder „Anbieter") und seinen gewerblichen Kunden („Tenant" oder „Kunde") über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform DRIFT Order, erreichbar unter driftorder.de.

(2) Diese Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung als Tenant ausgeschlossen. Die Endkunden des Tenants (Restaurant-Gäste, die im Storefront bestellen) sind regelmäßig Verbraucher — ihnen gegenüber tritt der Tenant in vertragliche Beziehung, nicht DRIFT Order.

(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Tenants werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(4) Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Änderungen werden nach Maßgabe von § 14 wirksam.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsbeschreibung

(1) DRIFT Order stellt dem Tenant eine internetbasierte Software-Plattform zur Verfügung, mit der der Tenant insbesondere folgende Funktionen nutzen kann:

  • Erstellung und Pflege eines Online-Bestell-Storefronts (Speisekarte, Warenkorb, Checkout)
  • Annahme von Bestellungen über den Storefront mittels eingebundener Zahlungsdienstleister (Stripe)
  • Optional: Annahme von Bestellungen über einen telefonischen KI-Voice-Agent („Konni") auf Basis von ElevenLabs Conversational AI
  • Übergabe der Bestellungen an das Kassensystem des Tenants über offene Schnittstellen
  • Verwaltung von Filialen, Mitarbeitern, Speisekarte, Bildern, Öffnungszeiten, Liefergebieten, Rabatten
  • Reporting und Bestell-Historie
  • Optional: Custom-Domain-Bindung — entweder Anbindung einer Domain, die der Tenant selbst bei einem beliebigen Registrar registriert hat (BYO), oder treuhänderische Registrierung einer neuen Domain durch DRIFT Order (siehe § 2a)
  • Optional: Anbindung eines Kassensystems via Webhook — DRIFT Order ist auch komplett ohne Kasse nutzbar (Bestellungen werden dann ausschließlich im Dashboard verwaltet); siehe §9 Abs. 4 zur Fiskalisierungs-Verantwortung des Tenants

(2) Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem vom Tenant gebuchten Tarif. Die Tarif-Übersicht ist auf driftorder.de veröffentlicht und Bestandteil dieser AGB.

(3) DRIFT Order ist KEIN Kassensystem im Sinne der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) und KEIN elektronisches Aufzeichnungssystem mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) iSd § 146a AO. Die Pflicht zur revisionssicheren, TSE-konformen Erfassung jedes Bestellvorgangs liegt ausschließlich beim Tenant und seinem eigenen Kassensystem (siehe § 9 Abs. 4).

(4) DRIFT Order schuldet dem Tenant keinen bestimmten Erfolg, insbesondere keine Mindest-Anzahl von Bestellungen, Umsätzen oder Reichweiten.

(5) Ergänzende Leistungen (z.B. individuelle Konfiguration, Schulungen, Datenmigration) werden nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung erbracht.

§ 2a Optionale Domain-Registrierung über DRIFT Order (Treuhänder-Modell)

(1) Treuhänderische Registrierung: Auf Wunsch des Tenants registriert DRIFT Order eine vom Tenant ausgewählte Internet-Domain bei einem von DRIFT Order ausgewählten Registrar (derzeit Porkbun, LLC, USA). Die Registrierung erfolgt treuhänderisch im Namen von DRIFT Order — DRIFT Order ist gegenüber dem Registrar und gegenüber DENIC bzw. der jeweiligen TLD-Registry der formal eingetragene Domain-Inhaber (Registrant). Der Tenant ist und bleibt jedoch der wirtschaftlich Berechtigte. Die im WHOIS hinterlegten Kontaktdaten werden auf Basis der Käufer-Daten gepflegt, die der Tenant im Bestellprozess angibt.

(2) Wichtig zu .de-Domains: DENIC verlangt für .de-Domains die Veröffentlichung realer Kontaktdaten. Die Tenant-Daten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail) sind daher bei .de-Registrierungen öffentlich in der DENIC-WHOIS-Datenbank einsehbar. Bei generischen TLDs (.com, .eu etc.) wird, soweit vom Registrar angeboten, eine WHOIS-Privacy genutzt.

(3) Preisbildung: Der Tenant zahlt den vom Registrar berechneten Erst- bzw. Verlängerungspreis zuzüglich eines Service-Aufschlags von DRIFT Order in Höhe von derzeit 10,00 EUR pro Jahr und Domain (zzgl. USt., soweit anwendbar). Beide Komponenten werden im Buchungsprozess transparent ausgewiesen. Preisänderungen des Registrars werden ohne separate Ankündigung weitergegeben; der Service-Aufschlag wird gemäß § 14 angepasst.

(4) Auto-Verlängerung: Domains werden standardmäßig automatisch jährlich verlängert. Die Abbuchung erfolgt von der vom Tenant bei der Erstregistrierung hinterlegten Zahlungsmethode (Stripe). DRIFT Order versendet 30 und 7 Tage vor Verlängerung eine E-Mail-Erinnerung. Der Tenant kann die Auto-Verlängerung jederzeit im Dashboard deaktivieren — die Domain läuft dann am Ende der bezahlten Laufzeit aus.

(5) Zahlungsausfall: Schlägt die Verlängerungs-Abbuchung fehl, versucht DRIFT Order den Charge bis zu vier Mal über mehrere Tage hinweg. Wird die Karte bis zum Ablaufdatum nicht erfolgreich belastet, läuft die Domain aus und wird vom Registrar nach den jeweiligen Restitutionsfristen freigegeben. DRIFT Order haftet nicht für aus solchen Domain-Verlust resultierende Folgeschäden des Tenants.

(6) Übertragung an den Tenant (Auth-Code-Transfer): Der Tenant kann jederzeit die Übertragung der Domain auf einen eigenen Registrar-Account verlangen. DRIFT Order stellt hierfür auf schriftliche Anfrage (mindestens Textform) den Authorization Code (Auth-Code, Domain-Transfer-Schlüssel) zur Verfügung und entsperrt die Domain im Quell-Registrar. Nach erfolgreichem Transfer endet die treuhänderische Verwaltung; der Tenant wird beim Ziel-Registrar als formaler Domain-Inhaber registriert.

(7) Kündigung des DRIFT-Order-Hauptvertrags: Bei Kündigung des Tenant-Hauptvertrags (§ 5) bleibt die treuhänderisch registrierte Domain zunächst weiterhin im Bestand von DRIFT Order. Der Tenant erhält eine 30-tägige Frist, um den Auth-Code-Transfer (Abs. 6) zu beauftragen. Wird die Frist versäumt, läuft die Domain mit Ablauf der bezahlten Periode automatisch aus.

(8) Verantwortung des Tenants für Inhalte: Auch wenn DRIFT Order formal Domain-Inhaber ist, verantwortet der Tenant die unter der Domain erreichbaren Inhalte (= sein Storefront) gemäß §§ 7 ff. TMG, § 5 DDG und §§ 7-10 DDG selbst. Die Inhaber-Stellung von DRIFT Order ist rein technisch-administrativ und begründet keine inhaltliche Mitverantwortung.

(9) Kein Anspruch auf Premium-Domains: Domains, die der Registrar als „Premium" einstuft (typischerweise drei- bis fünfstellige Erst-Preise), können nicht über den Standard-Buchungsprozess registriert werden. DRIFT Order ist berechtigt, solche Bestellungen abzulehnen; eine bereits erfolgte Bestellung wird in diesem Fall vollständig zurückerstattet.

(10) Haftung des Registrars: DRIFT Order haftet nicht für Ausfälle, Fehler oder Restriktionen, die ihre Ursache im Verantwortungsbereich des Registrars (Porkbun) oder der jeweiligen TLD-Registry haben — insbesondere nicht für Domain-Sperrungen aufgrund von Markenrechtsverletzungen, UDRP-Verfahren oder Anordnungen Dritter gegenüber dem Registrar. § 10 Haftung gilt entsprechend.

§ 3 Vertragsschluss, Registrierung

(1) Die Darstellung der Leistungen auf driftorder.de stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Tenant gibt sein Angebot durch Ausfüllen und Absenden des Online-Registrierungsformulars ab. Mit dem Absenden bestätigt er, diese AGB sowie den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und die Datenschutzerklärung gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald DRIFT Order die Registrierung freigeschaltet und in Textform (E-Mail) bestätigt hat. DRIFT Order behält sich vor, die Freischaltung ohne Begründung abzulehnen, insbesondere bei Verdacht auf rechtswidrige Nutzung, falsche Stammdaten oder fehlender Gewerbe-Eigenschaft.

(4) Der Tenant ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere zu Firma, Rechtsform, Anschrift, Vertretungsberechtigten, USt-IdNr., Steuernummer, Bankverbindung und Kontaktdaten.

§ 4 Preise, Zahlung, Verzug

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf driftorder.de veröffentlichten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) DRIFT Order bietet Tarife mit unterschiedlichen Abrechnungsperioden (monatlich, jährlich, zwei-jährlich). Der Tenant wählt die Abrechnungsperiode bei Vertragsschluss.

(3) Die Zahlung erfolgt im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode über die Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd. B.V.

(4) Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Kalendertagen ist DRIFT Order berechtigt, den Zugang des Tenants und die öffentliche Verfügbarkeit seines Storefronts vorübergehend zu sperren, bis die offenen Beträge ausgeglichen sind. DRIFT Order wird den Tenant zuvor per E-Mail informieren. Verzugszinsen werden in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB, B2B: 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz) berechnet.

(5) Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Kalendertagen ist DRIFT Order zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt.

(6) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Tenant nur zu, soweit die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(7) Anteilige Rückerstattung bei vorzeitiger Kündigung jährlicher oder zwei-jähriger Tarife: Kündigt der Tenant einen jährlichen oder zwei-jährigen Tarif zum Ende des laufenden Monats außerordentlich aus einem von DRIFT Order zu vertretenden Grund, erstattet DRIFT Order anteilig die nicht genutzte Vorauszahlung auf Basis des entsprechenden Monatspreises. Bei ordentlicher Kündigung am Ende der Mindestlaufzeit besteht kein Erstattungsanspruch.

§ 5 Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Die Mindestvertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Tarif:

  • Monatlicher Tarif: 1 Monat
  • Jährlicher Tarif: 12 Monate
  • Zwei-jähriger Tarif: 24 Monate

(2) Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um jeweils einen weiteren Zeitraum derselben Länge, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform (E-Mail an info@driftorder.de oder über das Tenant-Dashboard) gekündigt wird.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt — für DRIFT Order insbesondere bei Zahlungsverzug nach § 4 Abs. 5, bei rechtswidriger Nutzung der Plattform durch den Tenant, bei wiederholten erheblichen Verstößen gegen § 9, bei Insolvenz des Tenants.

(4) Nach Vertragsende bleiben die Daten des Tenants für 30 Kalendertage im System gespeichert. Danach werden alle personenbezogenen Daten und Geschäftsdaten unwiederbringlich gelöscht. Die Löschung von Backups erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen Backup-Rotation (siehe AVV).

(5) Der Tenant kann jederzeit, spätestens bis zum Ende der 30-Tage-Frist, einen vollständigen Export seiner Daten in einem maschinenlesbaren Format (CSV / JSON) verlangen.

§ 6 Verfügbarkeit, Wartung, Service-Levels

(1) DRIFT Order strebt eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform an, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote („Best-Effort"-Verfügbarkeit). Die Plattform läuft auf einer cloud-basierten Infrastruktur, deren Betrieb nicht unter ausschließlicher Kontrolle von DRIFT Order steht.

(2) DRIFT Order ist berechtigt, Wartungsfenster zu legen. Geplante Wartungen werden mindestens 24 Stunden im Voraus per E-Mail oder im Dashboard angekündigt. Notfall-Wartung kann ohne Vorankündigung erfolgen.

(3) Stör­fälle sind dem Tenant nicht zuzurechnen, soweit DRIFT Order die Verfügbarkeit nicht innerhalb angemessener Frist wiederherstellt.

(4) Beta- und experimentelle Funktionen werden ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Für sie wird keine Verfügbarkeit, Funktionalität oder Datenintegrität gewährleistet.

§ 7 Nutzungsrechte an der Plattform

(1) DRIFT Order räumt dem Tenant für die Dauer des Vertrags ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares, nicht-unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Plattform im Rahmen des gebuchten Tarifs ein.

(2) Der Tenant erhält keine Kopie der Software. Die Plattform wird ausschließlich als Cloud-Service zur Verfügung gestellt.

(3) Untersagt sind insbesondere: a) Reverse Engineering, Dekompilierung oder Versuche, den Quellcode zu rekonstruieren, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich gestattet (§ 69e UrhG); b) Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte außerhalb des Tenant-Unternehmens; c) Nutzung der Plattform für rechtswidrige Zwecke; d) Belastung der Infrastruktur über das normal zu erwartende Maß hinaus (insbesondere durch automatisierte Abfragen, Scraping, DDoS-ähnliche Muster); e) Wiederverkauf, Vermietung oder Bereitstellung der Plattform-Funktionen an Dritte ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

(4) DRIFT Order behält sich alle Rechte am geistigen Eigentum der Plattform vor.

§ 8 Tenant-Inhalte

(1) Der Tenant räumt DRIFT Order an allen von ihm in die Plattform eingestellten Inhalten (Logos, Bilder, Texte, Speisekarten, FAQ, Voice-Persona) das einfache, nicht-ausschließliche Nutzungsrecht ein, soweit dies zur vertragsgemäßen Bereitstellung der Plattform erforderlich ist.

(2) Der Tenant garantiert, dass er an allen eingestellten Inhalten die hierfür erforderlichen Rechte hält und dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.

(3) Freistellungsklausel: Der Tenant stellt DRIFT Order von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung von Rechten Dritter durch die vom Tenant eingestellten Inhalte gegen DRIFT Order geltend gemacht werden, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

(4) DRIFT Order ist berechtigt, vom Tenant eingestellte Inhalte zu sperren oder zu löschen, wenn ein begründeter Verdacht auf Rechtsverletzung besteht oder DRIFT Order von Dritten oder Behörden zur Sperrung aufgefordert wird.

§ 9 Pflichten und alleinige Verantwortlichkeit des Tenants

Zentrale Verantwortungs-Klarstellung: Der Tenant ist als Restaurant-Betreiber alleiniger Verantwortlicher gegenüber seinen Endkunden, Behörden und sonstigen Dritten für sämtliche Inhalte, die in der Plattform hinterlegt, im Storefront veröffentlicht oder vom Voice-Agent kommuniziert werden — insbesondere für deren inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit. DRIFT Order stellt ausschließlich die technische Infrastruktur zur Verfügung; eine inhaltliche Prüfung der Tenant-Eingaben findet weder statt noch ist sie geschuldet.

(1) Korrekte Stammdaten und Impressum: Der Tenant hat sicherzustellen, dass die in der Plattform hinterlegten Stammdaten jederzeit aktuell und vollständig sind und die im Storefront veröffentlichten Pflichtangaben (Impressum nach § 5 DDG, Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO) den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

(2) LMIV-Konformität — kritisch: Der Tenant ist allein und in vollem Umfang verantwortlich für die korrekte, vollständige und tagesaktuelle Kennzeichnung aller im Storefront oder über den Voice-Agent angebotenen Lebensmittel mit Allergenen (Anhang II LMIV / EU-VO 1169/2011), Zusatzstoffen (LMIDV), Nährwerten und sonstigen lebensmittelrechtlichen Pflichtangaben. DRIFT Order stellt hierfür ausschließlich strukturierte Eingabefelder zur Verfügung. Eine Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit findet durch DRIFT Order weder statt noch ist sie geschuldet. Falsche oder unvollständige Allergen- oder Zusatzstoffangaben können erhebliche Gesundheitsschäden bis hin zum Tod verursachen — der Tenant trägt hierfür die ausschließliche Verantwortung gegenüber Endkunden, Behörden und Berufsgenossenschaften und stellt DRIFT Order von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen frei (§ 9a).

(3) Korrekte Umsatzsteuersätze: Der Tenant trägt die alleinige Verantwortung für die Hinterlegung des korrekten USt-Satzes pro Speisekartenposition. Steuerliche Beratung schuldet DRIFT Order nicht.

(4) Fiskalisierung / TSE-Pflicht: Der Tenant ist allein verantwortlich für die Einhaltung der KassenSichV vom 26.09.2017, § 146a AO, § 147 AO und der GoBD. Insbesondere ist der Tenant verpflichtet, jede einzelne entgegengenommene Bestellung TSE-konform in seinem Kassensystem zu erfassen. Der Tenant verpflichtet sich, vor Live-Schaltung seines Storefronts eine TSE-fähige, von DRIFT Order via Webhook ansteuerbare Kasse anzuschließen oder einen anderen TSE-konformen manuellen Erfassungsprozess einzurichten. Falls die Übergabe aus technischen Gründen verzögert oder fehlschlägt, liegt die Pflicht zur manuellen Nacherfassung in das Kassensystem ausschließlich beim Tenant. DRIFT Order zeigt im Tenant-Dashboard den Status jeder Bestellung an („In Kasse erfasst", „Push fehlgeschlagen") und versendet bei finalen Push-Fehlern eine E-Mail-Benachrichtigung; die Verantwortung für die Reaktion liegt jedoch beim Tenant.

DRIFT Order ist KEIN elektronisches Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a AO und übernimmt keine Haftung für steuerliche Beanstandungen, Bußgelder, Hinzuschätzungen, Säumniszuschläge oder sonstige finanzielle Nachteile, die aus nicht ordnungsgemäßer Kassenführung des Tenants resultieren — auch nicht bei Push-Fehlern auf Seiten von DRIFT Order. Diese Klarstellung gilt unabhängig von § 10 als selbständige Risikoverteilung.

(5) Account-Sicherheit: Der Tenant verwahrt seine Zugangsdaten sorgfältig. Verdachtsfälle einer Kompromittierung sind unverzüglich an DRIFT Order zu melden.

(6) Voice-Agent-Inhalte: Der Tenant ist verantwortlich für die Korrektheit der hinterlegten FAQ-Texte, Persona-Einstellungen, Begrüßungstexte und Speisekarten-Daten, die der Voice-Agent gegenüber Endkunden ausspricht.

(7) Datenschutzerklärung gegenüber Endkunden: Der Tenant ist gegenüber seinen Endkunden datenschutzrechtlich Verantwortlicher iSd Art. 4 Nr. 7 DSGVO und hat eine eigene Datenschutzerklärung im Storefront zu veröffentlichen.

(8) Telefonaufzeichnung: Soweit der Tenant Telefonate aufzeichnen lässt, ist er allein verantwortlich für die Erfüllung der gesetzlichen Hinweis- und Einwilligungspflichten (§ 201 StGB; DSGVO).

(9) Externes Tracking, Analytics, Pixel und Cookies: Dem Tenant ist es untersagt, eigenständig externe Tracking-Tools, Analytics-Skripte, Werbe-Pixel oder sonstige nicht-essentielle Cookies in die DRIFT-Order-Plattform oder in seinen Storefront einzubinden — insbesondere nicht über Google Tag Manager, Custom-DNS-Einbindungen, Iframes oder ähnliche Mechanismen. Verstößt der Tenant gegen dieses Verbot, ist er gegenüber DRIFT Order und gegenüber Endkunden allein verantwortlich für die daraus resultierenden datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Folgen (TTDSG § 25, DSGVO Art. 6, ePrivacy-RL); § 9a gilt entsprechend.

§ 9a Umfassende Freistellung (Indemnification)

(1) Der Tenant stellt DRIFT Order von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen DRIFT Order erhoben werden und die im Zusammenhang stehen mit:

  • Inhaltlichen Fehlern in den vom Tenant in der Plattform hinterlegten Daten
  • Verletzungen lebensmittelrechtlicher Vorschriften durch den Tenant (LMIV, LMIDV, LFGB, Hygiene-Verordnungen)
  • Verletzungen steuer- oder kassenrechtlicher Vorschriften (KassenSichV, AO, GoBD), einschließlich nicht ordnungsgemäß in das Kassensystem übernommener Bestellungen
  • Verletzungen von Rechten Dritter durch vom Tenant eingestellte Inhalte (Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs-, Datenschutzrecht)
  • Verletzungen von Informations- und Datenschutzpflichten des Tenants gegenüber seinen Endkunden
  • Personen-, Sach- oder Vermögensschäden der Endkunden des Tenants oder sonstiger Dritter, die durch fehlerhafte, unvollständige oder rechtswidrige Tenant-Inhalte verursacht wurden — einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesundheitsschäden durch fehlerhafte Allergen- oder Zutatenangaben
  • Bußgeldern, Säumniszuschlägen und sonstigen behördlichen Sanktionen, die gegen DRIFT Order verhängt werden aufgrund eines Verhaltens des Tenants oder aufgrund von Tenant-Inhalten

(2) Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung, einschließlich Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen- und Vergleichskosten.

(3) DRIFT Order wird den Tenant über erhobene Ansprüche unverzüglich in Textform informieren und ihm die Verteidigung soweit möglich überlassen.

(4) Die Freistellungspflicht entfällt nicht durch Beendigung des Vertragsverhältnisses und verjährt erst mit Verjährung der zugrunde liegenden Drittansprüche.

(5) Diese Freistellung gilt auch ohne Verschulden des Tenants — entscheidend ist allein, dass der Anspruch eines Dritten in einem der oben genannten Bereiche entstanden ist.

§ 10 Haftung

(1) DRIFT Order haftet unbeschränkt: a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; b) bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes; d) im Umfang einer von DRIFT Order übernommenen Garantie.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten" — Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Tenant regelmäßig vertraut und vertrauen darf) durch leichte Fahrlässigkeit haftet DRIFT Order der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Diese Begrenzung beträgt maximal 5.000 € pro Schadensereignis und maximal 10.000 € insgesamt pro Vertragsjahr.

(3) Bei der Verletzung nicht-wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit haftet DRIFT Order nicht.

(4) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Reputationsschäden und Datenverluste ist ausgeschlossen, soweit nicht Abs. 1 greift. Für Datenverluste haftet DRIFT Order höchstens in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Tenant zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(5) DRIFT Order haftet nicht für Ausfälle, Fehlfunktionen oder Datenverluste, die durch eingebundene Drittanbieter verursacht werden, insbesondere Stripe, Hostinger, ElevenLabs, Anthropic, Resend, Telekommunikationsanbieter, Internet-Service-Provider, Strom- und sonstige Versorgungsunternehmen sowie Kassen-System-Anbieter.

(6) DRIFT Order haftet nicht für steuerliche Folgen (Bußgelder, Hinzuschätzungen, Säumniszuschläge, sonstige finanzielle Nachteile), die daraus resultieren, dass der Tenant eine über DRIFT Order eingegangene Bestellung nicht ordnungsgemäß in seiner TSE-fähigen Kasse erfasst hat. Dies gilt unabhängig davon, ob der ursprüngliche Push-Versuch durch DRIFT Order erfolgreich war.

(7) Der Voice-Agent ist eine KI-basierte Anwendung auf Drittanbieter-Infrastruktur (ElevenLabs Conversational AI), deren Modelle systembedingt fehlerhafte, unvollständige oder missverständliche Aussagen treffen können. DRIFT Order übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der vom Voice-Agent gegenüber Endkunden getätigten Aussagen. Der Tenant ist verpflichtet, die Konfiguration regelmäßig zu prüfen und Anrufer im Zweifel an einen menschlichen Mitarbeiter weiterzuleiten.

(8) Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen DRIFT Order beträgt 12 Monate ab Kenntnis, längstens jedoch 2 Jahre nach Anspruchsentstehung, soweit nicht zwingende gesetzliche Verjährungsfristen entgegenstehen.

(9) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DRIFT Order.

§ 11 Höhere Gewalt

DRIFT Order haftet nicht für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördlich angeordnete Betriebsunterbrechungen, weitreichende Cyber-Angriffe Dritter, Streiks bei Vorlieferanten, Strom- oder Internet-Großstörungen). Für die Dauer der höheren Gewalt sind die Leistungspflichten beider Parteien suspendiert. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage an, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

§ 12 Datenschutz, Auftragsverarbeitung

(1) DRIFT Order verarbeitet personenbezogene Daten des Tenants (Stammdaten, Login-Daten, Nutzungs-Logs) als eigener Verantwortlicher iSd Art. 4 Nr. 7 DSGVO; insoweit gilt die separate Datenschutzerklärung.

(2) Soweit DRIFT Order personenbezogene Daten der Endkunden des Tenants verarbeitet, geschieht dies im Rahmen einer Auftragsverarbeitung iSd Art. 28 DSGVO. Es gilt der separate Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Mit Akzeptanz dieser AGB akzeptiert der Tenant zugleich den AVV.

(3) DRIFT Order setzt zur Leistungserbringung Subunternehmer ein. Eine aktuelle Liste ist abrufbar unter driftorder.de/subunternehmer. DRIFT Order behält sich vor, weitere Subunternehmer hinzuzuziehen oder bestehende auszutauschen; der Tenant wird mindestens 30 Tage im Voraus informiert.

§ 13 Geheimhaltung

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäftsgeheimnisse iSd § 2 Nr. 1 GeschGehG) für die Dauer des Vertrags und für 3 Jahre nach Vertragsende vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die zum Zeitpunkt der Mitteilung allgemein bekannt waren, der empfangenden Partei vor Mitteilung bereits bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

§ 14 Änderungen dieser AGB

(1) DRIFT Order behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, insbesondere zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung, Marktbedingungen oder zur Ergänzung des Leistungsumfangs.

(2) Die Änderungen werden dem Tenant mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die Mitteilung enthält die geänderten Klauseln im Wortlaut und einen Hinweis auf das Widerspruchsrecht.

(3) Widerspricht der Tenant den Änderungen nicht innerhalb von 6 Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen.

(4) Widerspricht der Tenant fristgemäß, bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen. DRIFT Order ist in diesem Fall berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit ordentlich zu kündigen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht: Auf alle Verträge findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des deutschen Internationalen Privatrechts Anwendung.

(2) Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Diepholz (zuständiges Amtsgericht für Barnstorf), sofern der Tenant Kaufmann iSd HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. DRIFT Order behält sich vor, den Tenant auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Schriftform: Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textform-Klausel.

(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

(5) Keine Verbraucherstreitbeilegung: DRIFT Order ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, da die Plattform ausschließlich an Unternehmer gerichtet ist.

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) · Subunternehmer-Liste · Datenschutzerklärung · Impressum